Michael Hildebrandt
Gründer und Inhaber der gutachter gesellschaft
hunderte Referenzen- ein Gutachter wir erstellen Gutachten für Immobilien
Ihr Spezialist rund um Immobilienbewertung - neutral, marktgerecht und rechtssicher!
Unsere Sachverständigen für die Wertermittlung von Immobilien sind qualifiziert und zertifiziert - dies ermöglicht uns für jeden Bedarf das richtige Gutachten Ihrer Immobilie bzw. den richtigen Service für Sie anbieten zu können. Ein Verkehrswertgutachten für Immobilien unserer nach DIN EN ISO IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen für die Bewertung von Immobilien wird bei allen Behörden anerkannt und ist der öffentlichen Bestellung gleichzusetzen.
Eine konkrete Gebäudebewertung durch Experten lohnt sich, denn das bedeutet eine realistische Einschätzung (deshalb umgangssprachlich auch "Immobilienschätzer, oder Gebäudeschätzer") Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.
Welche Immobilie möchten Sie bewertet haben?
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Wert eines Grundstücks
Sie haben ein Grundstück geerbt oder vor Jahren gekauft und möchten jetzt den aktuellen Marktwert wissen. Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, gerne bewerten wir Ihr Grundstück durch einen Sachverständigen für Immobilienbewertung.
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Wert einer Eigentumswohnung
Eigentumswohnungen sind eine perfekt geeignete Wertanlange. Sie möchten wissen, was Ihre helle, geräumige Immobilie in zentraler Lage derzeit wert ist? Kein Problem, wir erstellen Ihnen das Gutachten der Wohnung oder des Gebäudes. Zur Vorlage bei Behörden eignet sich das Verkehrswertgutachten für Immobilien.
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Wert eines Hauses
Wir bewerten Wohnimmobilien aller Art, Sie besitzen ein Ein- oder Zweifamilienhaus, ein Doppel- oder Reihenhaus oder einen Bungalow und möchten gerne wissen was Ihre Immobilie wert ist? Auch für Mehrfamilienhäuser sind wir der richtige Ansprechpartner. Gerne erstellen wir eine Kurzbewertung oder ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten für Immobilien.
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Wert von Gewerbeimmobilien
Sie besitzen eine Gewerbeimmobilie wie z.B. ein Bürogebäude, ein Ärztehaus, eine Lagerfläche, einen landwirtschaftlichen Betrieb o.ä. und möchten eine Wertermittlung der Gewerbeimmobilie erstellen lassen? Sehr gerne! Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.
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Wert von Sonderimmobilien
Unter dem Begriff Sonderimmobilie fallen beispielsweise Hotels, Gastrobetriebe, Krankenhäuser, Freizeitimmobilien, Einkaufszentren u.v.m. Gerne erstellen wir für Ihre Sonderimmobilie ein ausführliches Verkehrswertgutachten.
Schritt 1
Erstgespräch & Auftragserteilung
Schritt 2
Terminvereinbarung & Objektbesichtigung
Schritt 3
Erstellung & Aushändigung des Gutachtens
Bei der Bewertung von Immobilien gibt es verschiedene Arten von Gebäuden, die berücksichtigt werden müssen. Eines der bekanntesten ist das Einfamilienhaus, das ein freistehendes Gebäude ist, das für eine einzige Familie ausgelegt ist. Es gibt auch Wohnungen, die Teil eines größeren Gebäudes sind und von mehreren Familien bewohnt werden können.
Ein weiterer wichtiger Gebäudetyp ist das Doppelhaus, das aus zwei separaten Wohnungen besteht, die sich eine Wand teilen. Mehrfamilienhäuser sind Gebäude mit mehr als zwei separaten Wohnungen, die oft von vielen Familien bewohnt werden. Ferienhäuser sind oft in ländlichen Gebieten gelegen und werden als Rückzugsort oder als Freizeitdomizil genutzt.
Bürogebäude sind Gebäude, die für die Nutzung von Büros und Geschäftsräumen vorgesehen sind. Es gibt auch Industrie- und Gewerbegebäude, die für die Nutzung von Fabriken, Lagerhäusern und anderen kommerziellen Zwecken vorgesehen sind.
Die Bewertung von Immobilien hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Alter des Gebäudes, dem Zustand der Immobilie, der Lage und der Größe. Es ist wichtig, alle diese Faktoren zu berücksichtigen, um eine genaue Bewertung vorzunehmen.
"Kurzgutachten" oder Verkehrswertgutachten
Je nach Zweck der Verwendung der Wertermittlung einer Immobilie bieten wir ein Verkehrswertgutachten oder eine Kurzbewertung an. Bei vielen Sachverständigen und im üblichen Sprachgebrauch wird der Begriff "Kurzgutachten" verwendet. Hierzu haben wir unsere eigene Meinung: Ein Gutachten muss bestimmte Formvorschriften und Inhalte erfüllen. Ein Kurzgutachten erfüllt i.d.R. nicht diese Kriterien. Deshalb verwenden wir in diesem Zusammenhang auch nicht den Begriff "Gutachten" sonder Kurzbewertung. Eine Wertermittlung die als Gutachten bezeichnet ist, muss auch den Mindestanforderungen eines vollwertiges Gutachtens genügen.
Abhängig von Ihren persönlichen Wünschen und dem Verwendungszweck erstellen wir Kurzbewertungen für Immobilien und Verkehrswertgutachten. Eine Kurzbewertung umfasst bei uns etwa acht bis 12 Seiten, mit ausführlicher Beschreibung und Fotodokumentation. Die Rechechere und Datensammlung ist für den Immobiliensachverständigen ähnlich aufwendig wie für die Kurzbewertung. Nur die Dokumentation ist bei Kurzbewertungen wesentlich geringer als bei Gutachten für Immobilien.
Auch in der Fachliteratur zur Wertermittlung von Immobilien wird daher empfohlen, die Leistung eines Sachverständigen nur dann als Gutachten zu bezeichnen, wenn es sich um ein vollumfängliches, nachvollziehbares und begründetes Gutachten handelt. An diese Empfehlung halten wir uns auch. Ein Gutachten für Immobilien ist deshalb bei uns nur das Verkehrswertgutachten das in § 194 BauGB (Baugesetzbuch) eindeutig definiert ist.
Ein Verkehrswertgutachten wird in der Regel von einem Sachverständigen benötigt, um den aktuellen Marktwert eines Grundstücks oder einer Immobilie zu ermitteln. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung, ein Gewerbeobjekt oder ein Grundstück handelt.
Es gibt verschiedene Situationen, in denen ein Verkehrswertgutachten erforderlich sein kann, zum Beispiel bei einem Immobilienverkauf oder -kauf, bei der Erbschaftsangelegenheiten oder bei Scheidungen. Auch bei der Beantragung einer Finanzierung bei der Bank oder beim Finanzamt kann ein Verkehrswertgutachten benötigt werden.
Ein Verkehrswertgutachten ist in der Regel eine umfassende und detaillierte Analyse des Objekts, bei der der Sachverständige verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie beispielsweise die Lage, die Größe und Zustand des Gebäudes sowie die aktuellen Markttrends. Das Verkehrswertgutachten ist somit ein wichtiges Instrument zur Bestimmung des aktuellen Wertes einer Immobilie und dient als Grundlage für wichtige Entscheidungen im Zusammenhang mit der Immobilie.
Auswirkung der Eintragungen im Grundbuch
Rechte und Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs können teilweise erhebliche Auswirkungen auf den Verkehrswert des bebauten oder unbebauten Grundstücks haben.
So wirkt sich z.B. ein Wohnrecht oft mit mehreren zehntausend Euro bis hin zu sechsstelligen Beträgen wertmindernd in einem Gutachten für Immobilien aus.
Weitere Eintragungen können z.B. Wegerechte, Leitungsrechte, Nießbrauch oder Überfahrtsrechte sein.
Bitte beachten Sie: Diese Eintragungen werden bei uns nur bei einem Verkehrswertgutachten für Immobilien, nicht aber bei einer Kurzbewertung berücksichtigt.
Sachverständige für Immobilienbewertung
Als Sachverständiger oder Gutachter für Immobilienbewertung ist es wichtig, objektiv und unabhängig zu sein. Schließlich geht es darum, den Wert einer Immobilie zu bestimmen, und das sollte auf eine fachlich fundierte und transparente Art und Weise geschehen.
Bei der Immobilienbewertung geht es darum, den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln. Hierbei werden unterschiedliche Bewertungsverfahren angewendet, wie beispielsweise das Ertragswertverfahren oder das Vergleichswertverfahren. Wichtig ist dabei, dass der Sachverständige transparent und nachvollziehbar darlegt, welche Faktoren er bei der Bewertung berücksichtigt hat.
Ein Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien ist ein Experte, der sich auf die Bewertung von Immobilien spezialisiert hat. Das Ziel der Bewertung ist es, den Wert einer Immobilie zu bestimmen, der auf verschiedenen Faktoren wie Größe, Lage, Zustand, Alter und ähnlichen Faktoren basiert.
Ein Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien verfügt über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich und ist in der Lage, eine objektive und unabhängige Bewertung zu erstellen. Diese Bewertung kann für verschiedene Zwecke genutzt werden, wie beispielsweise den Kauf oder Verkauf von Immobilien, die Kreditaufnahme, Steuerplanung, Erbangelegenheiten oder Berechnung des Zugewinnsausgleichs bei einer Scheidung.
Es gibt verschiedene Arten von Sachverständigen für die Bewertung von Immobilien, wie z.B. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die von staatlichen Stellen zugelassen sind, sowie freie Sachverständige, die unabhängig arbeiten. Es ist wichtig, einen qualifizierten Sachverständigen zu wählen, der über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um eine genaue Bewertung vorzunehmen. Wichtig dabei ist auch, das ein Gutachten eines nach DIN EN ISO IEC 17024 zertifzizierten Sachverständige den öffenntlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gleichgestellt ist.
Bodenrichtwert bei der Immobilienbewertung
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert des Bodens für eine bestimmte Region oder ein bestimmtes Gebiet. Er wird von einem Gutachterausschuss berechnet und basiert auf einer Vielzahl von Daten, wie z.B. der Lage des Grundstücks, der Größe des Grundstücks, der Bodenbeschaffenheit und der Nutzung des Grundstücks.
Der Bodenrichtwert dient als Grundlage für die Berechnung von Grundstückspreisen und ist somit ein wichtiger Faktor für Immobilientransaktionen. Es ist ratsam, einen Experten zu konsultieren, um den genauen Bodenrichtwert für ein bestimmtes Grundstück zu ermitteln. In den meisten Bundesländern können Bodenrichtwerte online und ohne Gebühren eingesehen werden. In einigen Bundesländern müssen diese aber auch gegen Gebühr vom zuständigen Gutachterausschuss für Immobilienbewertng angefordert werden. Der Bodenrichtwert bleibt aber nur ein Richtwert, der ggf. vom Sachverständigen für Immobilienbewertung bei einem Gutachten noch angepasst werden muss. Die Anpassung kann z.B. wegen der unterschiedlichen Größe zum Richtwertgrundstück, oder aufgrund der Geschossflächenzahl (GFZ) erforderlich sein.
Erben und Vererben von Grundbesitz
Erben sollten damit rechnen, dass der vom Finanzamt zugrunde gelegte Verkehrswert nicht selten den tatsächlichen Wert der Immobilie übersteigt. Ein Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien kann Hinterbliebene mit einem Verkehrswertgutachten dann vor einer überzogenen Erbschaftssteuer bewahren und klare Verhältnisse schaffen.
Für die Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist von Bedeutung, wie der Grundbesitz bewertet wird. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 bewertet das Finanzamt den Besitz von Immoiblien in den meisten Fällen höher als bisher.
Oft gibt es Umstände wie z.B. abbruchreife Gebäude, Rechte und Lasten im Grundbuch, Schäden, übergroße Grundstücke etc. von denen das Finanzamt nichts weiß, oder nicht beachtet. Auch hierbei haben Sie mit einem Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB eine rechtssichere Bewertung.
Das Finanzamt bewertet Immobilien i.d.R. ohne Besichtigung der Immobilie vom Schreibtisch aus. Wir als Gutachter (umgangssprachlich auch "Schätzer") von Immobilien führen bei einem Verkehrswertgutachten einen Ortstermin durch. In vielen Fällen konnten wir durch unser Gutachten für Wohnungen oder Häuser schon erreichen, dass der Wert massiv nach unten angepasst wurde. Mit einem Verkehrswertgutachten haben Sie auf jeden Fall bessere Chancen, dass das Finanzamt die Daten auch akzeptiert.
Wenn Sie schon einen Steuerbescheid haben, dann können Sie innerhalb von vier Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit mit einem Gutachten für Immobilien durch z.B. einen öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Gerner untersützen wir Sie dabei mit einem Verkehrswertgutachten.
Raumluftgutachten
Schimmelbildung in der Wohnung oder im Ein- oder Zweifamilienhaus ist oft ein Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Grundsätzlich stellt es einen Mangel an der Wohnung dar und wirkt sich bei einem Verkehrswertgutachten wertmindernd aus.
Was nun der Grund für den Schimmel ist, lässt sich oft nicht auf den ersten Blick erkennen. In vielen Fällen ist es das richtige Heizen und Lüften der Wohnung. In anderen Fällen - vor allem im Altbau - kann es auch ein Baumangel oder Bauschaden sein. In solchen Fällen bieten wir auch ein Schimmelgutachten durch einen Sachverständigen an.
Und hier noch einige Tipps die zur Vermeidung von Schimmel in der Wohnung beitragen können:
Kleinere Flecken können mit einem Schimmelentferner oder auch mit einem feuchten Lappen entfernt werden
Möbel nicht direkt an die Wand stellen, sondern ein paar Zentimenter Abstand lassen
Wohnraum im Winter nicht zu sehr abkühlen lassen - um die 20 Grad wäre ideal
Richtiges Lüften: Kippen der Fenster ist nicht richtiges Lüften, sondern lässt nur die Kälte in den Raum. Am besten alle Fenster der Wohnung gleichzeitig komplett öffnen. Das sollte mindestens drei mal am Tag und mindestens fünf Minuten gemacht werden - auch an kalten Tagen.
Auch weitere Schadstoffe die nicht mehr im Innenraum von Wohngebäuden eingesetzt werden sollen, finden sich immer noch, meistens in Altbauten. Darunter fallen z.B. PCB (Polychlorierte Biphenyle), DDT, Holzschutzlasuren, PCP (Pentachlorphenol) oder Lindan. Da diese Stoffe farb- und geruchslos sind lässt sich der Schadstoff oft nur mit einem Raufmluftgutachten nachweisen. Wir bieten in diesem Fall einen Raumluft-Check, und Sie erhalten eine präzise Auswertung, die wir in Zusammenarbeit mit einem akkreditierten Labor erstellen.
Erstellung von Skizzen und Grundrissen
Sie haben keine Pläne, Skizzen oder Grundrissen für Ihr Haus oder Wohnung?
Eine Vermessung ist eine wichtige Grundlage, um Baupläne und Skizzen zu erstellen. Bei einem Altbau kann es allerdings vorkommen, dass die vorhandenen Pläne nicht mehr aktuell oder nicht mehr vorhanden sind. In diesem Fall muss der Bestand vermessen und dokumentiert werden, um später eine fundierte Planung vornehmen zu können.
Wir nehmen vor Ort die notwendigen Messungen vor und übertragen die Ergebnisse in einen digitalen Plan. Dabei werden alle relevanten Daten wie beispielsweise die Größe des Gebäudes, die Lage von Fenstern und Türen erfasst.
Eine virtuelle Darstellung ist ebenfalls möglich. Sie haben dadurch die Möglichkeit praktisch online durch die Räumlichkeiten zu gehen
Sanierung bei Immobilien
Die Sanierung von Immobilien ist ein wichtiger Schritt, um den Wert und die Lebensdauer von Gebäuden zu erhalten. Es gibt viele Gründe für eine Sanierung, wie zum Beispiel die Verbesserung der Energieeffizienz, die Erhöhung der Wohnqualität oder die Anpassung an die Bedürfnisse der Nutzer. Wenn Sie eine Sanierung planen, ist es wichtig, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um den Sanierungsbedarf zu ermitteln.
Ein Sachverständiger kann Ihnen dabei helfen, den Umfang der notwendigen Sanierungsarbeiten zu bestimmen und eine Kostenschätzung zu erstellen. Außerdem kann er Ihnen Empfehlungen geben, wie Sie die Sanierung optimal durchführen können, um eine hohe Qualität zu gewährleisten.
In Deutschland gibt es viele staatliche Förderungen für die Sanierung von Immobilien, insbesondere im Bereich der energetischen Sanierung. Ein Sachverständiger kann Ihnen dabei helfen, die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu identifizieren und zu nutzen.
Insgesamt ist es empfehlenswert, einen Sachverständigen bei der Planung einer Immobiliensanierung hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass die Sanierung effektiv und kosteneffizient durchgeführt wird.
Ortstermin zur Besichtigung für ein Gutachten
Als Gutachter für ein Verkehrswertgutachten ist es wichtig, eine Immobilie vor Ort zu besichtigen, um ein umfassendes und genaues Gutachten erstellen zu können.
Eine solche Besichtigung ermöglicht es, den Zustand der Immobilie zu begutachten und mögliche Mängel oder Schäden zu identifizieren. Dabei sollten verschiedene Aspekte wie die Bausubstanz, die Haustechnik, die Ausstattung und eventuelle Umbauten oder Modernisierungen berücksichtigt werden. Auch die Umgebung und die Lage können wichtige Faktoren sein, die in das Gutachten einfließen sollten. Um ein aussagekräftiges Gutachten zu erstellen, ist es daher ratsam, sich genügend Zeit für die Ortsterminbesichtigung zu nehmen und alle relevanten Aspekte sorgfältig zu dokumentieren.
Immobiliengutachten für das Finanzamt
Sie möchten ein Gutachten Ihrer Immobilie für das Finanzamt, im dem Sie einen niedrigeren Wert Ihres Hauses, Wohnung oder Grundstücks nachweisen? Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten i. S. d. § 194 BauGB.
Unsere Sachverständigen für Immobilienbewertung verfügen über die Zertifizierung nach DIN EN ISO IEC 17024. Diese von unseren Immobiliengutachtern erstellten Wertermittlungen für Gebäude oder Wohnungen sind zur Vorlage bei Behörden, wie dem Finanzamt geeignet. Dies ist u.a. auch in § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) geregelt.
Das Verkehrswertgutachten dient als Beweismittel bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder anderen Behörden. Es ist wichtig, dass der Sachverständige unabhängig und neutral ist und nicht von einer der Parteien beauftragt wurde. Das Gutachten sollte alle wichtigen Faktoren berücksichtigen, die den Wert der Immobilie beeinflussen, wie z.B. die Lage, Größe, Baujahr, Zustand, Ausstattung und mögliche Mängel.
Wenn Sie das Verkehrswertgutachten beim Finanzamt einreichen, wird es von einem Sachbearbeiter geprüft. Wenn das Gutachten den Anforderungen entspricht, wird der Wert der Immobilie als Grundlage für die Berechnung von Steuern oder Gebühren herangezogen. Es ist wichtig, dass das Gutachten alle notwendigen Informationen enthält, um unnötige Nachfragen oder Verzögerungen zu vermeiden.
Insgesamt ist die Immobilienbewertung ein komplexer Prozess, der viel Erfahrung und Fachwissen erfordert. Es ist ratsam, einen qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen, um ein genaues und aussagekräftiges Verkehrswertgutachten zu erhalten.
Warum ein Wertgutachten für ein Haus oder eine Wohnung?
Der vom Sachverständigen für Immobilienbewertung ermittelte Verkehrswert oder Marktwert beruht immer auf einer Schätzung der Immobilie. In der Regel wird das zu bewertende Grundstück von einem Sachverständigen beim sogenannten Ortstermin besichtigt. Bei diesem Besichtigungstermin wird der allgemeine Zustand des Gebäudes mit eventuellen Baumängel oder Bauschäden begutachtet. Des Weiteren geht es um die technsiche Ausstattung, Heizung, Energieeffizienz, Erschließungsgrad und besonderer Werte. Ist auf dem Grundstück eine Garage, ein Pool oder ein Nebengebäude vorhanden, erhöht sich in der Regel der Wert der Immobilie.
Je nach Art und Nutzung der Immobilie erfolgt die Bewertung nach dem Sachwertverfahren, dem Ertragswertverfahren oder dem Vergleichswertverfahren.
Bei der Wertermittlung nach dem Sachwertverfahren dienen die gewöhnlichen Herstellungskosten als Grundlage. Weiter ist der Bodenrichtwert und die Herstellungkosten der Außenanlage von Bedeutung. Mit sog. Marktanpassungsfaktoren (auch Sachwertfaktoren) erfolgt die Anpassung an den örtlichen Immobilienmarkt.
Die Berechnung nach dem Ertragswertverfahren bei Immobilien erfolgt nach zu erzielenden Erträgen. Und beim Vergleichswertverfahren orientiert sich die Wertermittlung der Immobilie an ähnlichen Häusern, Wohnungen oder Grundstücken in der Umgebung.
Wir bieten folgende Immobiliengutachten an
Wir sind der richtige Ansprechpartner für Verkehrswertgutachten in Amberg, Verkehrswertgutachten in Augsburg, Verkehrswertgutachten in Bad Tölz, Verkehrswertgutachten in Bamberg, Verkehrswertgutachten im Berchtesgadener Land, Verkehrswertgutachten in Berlin, Verkehrswertgutachten in Bremen, Verkehrswertgutachten in Cham, Verkehrswertgutachten in Chemnitz, Verkehrswertgutachten in Dachau und Verkehrswertgutachten in Deggendorf.
Als Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sind wir Immobiliengutachter für Dingolfing, Immobiliengutachter für Dresden, Immobiliengutachter für Ebersberg, Immobiliengutachter für Eichstätt, Immobiliengutachter für Erding, Immobiliengutachter für Forchheim, Immobiliengutachter in Frankfurt am Main, Immobiliengutachter in Freising, Immobiliengutachter in Fürstenfeldbruck, Immobiliengutachter für Garmisch-Partenkirchen, Immobiliengutachter in Bayreuth, Immobiliengutachter in Hof, Immobiliengutachter in Ansbach, Immobiliengutachter für den Landkreis Freyung-Grafenau, Immobiliengutachter in Fürth, Immobiliengutachter in Haßfurt, Immobiliengutachter in Main-Spessart, Immobiliengutachter in Aschaffenburg, Immobiliengutachter für Bad Kissingen und Immobiliengutachter Bad Neustadt an der Saale.
Für Immobiliengutachten in Coburg, Dillingen an der Donau, Günzburg, Kaufbeuren oder Immobiliengutachten in Kempten, Kitzingen, Kronach, Kulmbach, Lauf an der Pegnitz, Lichtenfels, Memmingen und Miltenberg rufen Sie uns einfach für ein Angebot der Immobilienbewertung zum Festpreis an. Oder nutzen Sie unser Kontaktformular für ein Verkehrswertgutachten in Mindelheim, Neu-Ulm und Neustadt an der Aisch. Anlässe für ein Immobiliengutachten in Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreutch, Wunsiedel oder Schwandorf sind in letzter Zeit des Öfteren Scheidungen. Aber auch bei Erbangelegenheiten erstellen wir gerichtsfeste Verkehrswertgutachten in Ingolstadt, Jena, Kelheim, Köln, Hamburg, dem Landkreis Aichach-Friedberg, Altötting, den Landkreisen Erlagen-Höchstadt, Donau-Ries, Neuburg-Schrobenhausen und Ostallgäu.
Oder Sie benötigen den Wert Ihrer Immobilie für eine private Vermögensaufstellung, dann sind wir der richtige Ansprechpartner als Sachverständiger für Immobilien in Rottal-Inn, Weißenburg-Gunzenhausen, Landsberg am Lech, Landshut, den sächsischen Städten Leipzig und Dresden, Lindau und allen Orten im Landkreis Miesbach, mit den umliegenden Gebieten wie z.B. dem Tegernsee.
Neben Privatpersonen sind vor allem Rechtsanwälte und Steuerberater unsere Auftraggeber für die Wertermittlung einer Immobilie oder eines unbebauten Grundstücks in Mühldorf am Inn, Verkehrswergutachten für München, Verkehrswergutachten in Neumarkt in der Oberpfalz, Gutachten in Nürnberg, Verkehrswergutachten im Landkreis Oberallgäu und in Passau in Niederbayern. Gerichte berücksichtigen uns als Sachverständiger für Immobilien in Pfaffenhofen, Regensburg, unserer Zentrale in Weiden in der Oberpfalz, Regen, Rosenheim, auf Rügen, in Schwabach und Roth, Schweinfurt, der Stadt und dem Landkreis Starnberg und in der niederbayrischen Stadt Straubing. Wir bieten unsere Immobiliengutachten in Stuttgart, auf Sylt (mit Berücksichtigung des "Sylter Masses"), in Traunstein, Ulm, Weilheim-Schongau, Wiesbaden, Würzburg und Zwickau in Sachsen ausschließlich zum Festpreis an. Somit haben Sie kein Risiko von unerwarteten Kosten für das Gutachten unserer Sachverständigen für Immobilien.
Nach einem Gerichtsurteil kann sich ein Verkehrswertgutachten in Erfurt für Sie lohnen. Damit können Sie ggf. die Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erhöhen.
Als Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien führen wir auch Wohnflächenberechnungen und Mietwertgutachten durch.
Mehr als 2% Abschreibung durch ein Immobiliengutachten
Bei jedem Eigentümerwechsel beginnt die i.d.R. vom Finanzamt veranschlagte Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren neu zu laufen. Aufgrund dieser Nutzungsdauer erkennt das Finanzamt bei den Werbungskosten 2% als AfA-Satz an.
Das Finanzgericht Münster (Urteil v. 27.1.2022, 1 K 1741/18 E) hat entschieden, dass mit einem Wertgutachten für Immobilien die Restnutzungsdauer verkürzt werden kann. Im konkreten Fall ermittelte der Sachverständige für Immobilienbewertung eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren, und somit ergab sich ein AfA-Satz von 3,33%. Das führte zu deutlich höheren Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung.
Das Urteil des Finanzgerichts Münster wurde mit dem am 9. Juli 2022 vom Finanzgericht Köln (FG Köln, Urteil v. 23.03.2022 - 6 K 923/20) veröffentlichten Urteil bestätigt.
Am 22. Februar 2023 wurde ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die Oberste Finanzbehörde der Länder veröffentlicht. Darin schätzt das Bundesministerium der Finanzen den Verweis auf die Modellansätze für die Gesamtnutzungsdauer in Verbindung mit dem Modell zur Ermittlung der Restnutzungsdauer bei Modernisierungen nach der Anlage 1 und 2 der Immobilienwertermittlungsverordnung als ist nicht ausreichend ein und führt weiter aus: „Die Restnutzungsdauer und die Gesamtnutzungsdauer nach der Immobilienwertverordnung entsprechen nicht der tatsächlichen Gesamt- bzw. Restnutzungsdauer eines einzelnen Gebäudes, sondern sind Modellansätze, die nur im Gesamtkontext einer Verkehrswertermittlung zu sachgerechten Ergebnissen führen. Eine isolierte Verwendung der Modelle bzw. Modellansätze der Immobilienwertverordnung bzw. der Anlagen zur Immobilienwertverordnung für Zwecke des Nachweises einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG ist nicht sachgerecht.“
Das bedeutet auch, dass der Zweck des Gutachtens ausdrücklich der Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer sein muss. Der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG ist durch Vorlage eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder von Personen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken nach entsprechender Norm zertifiziert worden sind, zu erbringen.
Gerne erstellen wir für Sie ein Gutachten mit den neuen Vorgaben zur Ermittlung der tatsächlichen Nutzungsdauer.
Ein Hinweis: Als Sachverständige für Immobilienbewertung können wir keine Haftung dafür übernehmen, dass jedes Finanzamt dieser Auffassung folgt. Ggf. muss dies in einem eigeständigen Klageverfahren angestrengt werden. Jedoch können wir das dafür erforderliche Gutachten zum Nachweis der Restnutzungsdauer Ihres Hauses oder Wohnung erstellen.