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DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 Standard EFH / ZFH

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DESAG Verifizierter Sachverständiger

Immobilienbewertung im Landkreis Rottal-Inn

Fachliche Kompetenz gepaart mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Immobiliengutachten in Pfarrkirchen oder Eggenfelden zeichnen uns aus. Sie möchten Ihre Immobilie im Landkreis Rottal-Inn bewerten lassen, ein neues Haus oder eine neue Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen und vorher professionell abklären lassen, wie viel die Immobilie tatsächlich wert ist? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unser Betätigungsfeld umfasst die gesamte Bandbreite im Bereich von Immobilienbewertungen. Das beginnt bei Grundstücken und geht über Eigentumswohnungen, Häuser und gewerbliche Immobilien im Rottal. Unsere langjährige Erfahrung in diesem Sektor zeichnet uns aus. Wir kennen den örtlichen Markt sehr gut und verfassen binnen kurzer Zeit ihr gewünschtes Immobiliengutachten im Rottal.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und profitieren Sie von unseren kompetenten Fach- und Ortskenntnissen!

Unsere Schwerpunkte im Kurzüberblick

  • Bewertung von Eigentumswohnungen, Häusern und Gewerbeimmobilien

  • Bewertung von Grundstücken

  • Ermittlung des Verkehrswertes bei Scheidung oder Erbschaft

  • Kurzfristige Termine möglich

  • Kostenlose und unverbindliche Beratung

kostenlose Beratung unter 0800 / 2020660

Folgende Immobiliengutachten im Landkreis Rottal-Inn erstellen wir für unsere Kunden:

  • Kurzbewertung

    Bei Kurzbewertungen liegt der Hauptschwerpunkt auf der kurzen, stichpunktartigen Beschreibung der wesentlichen Grundstücks- und Gebäudemerkmale. Viele Kunden nutzen die Kurzbewertung für private Zwecke, um einen ersten Überblick zu erhalten.

  • Verkehrswertgutachten im Rottal

    Bei einem rechtssicheren Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB handelt es sich um ein ausführliches Gutachten, das gerichtlich anerkannt wird. Hierbei erfahren Sie detaillierte, ausführliche Angaben über den Marktwert der Immobilie in Pfarrkirchen oder Eggenfelden. Es umfasst in der Regel 30 - 40 Seiten inklusive Fotodokumentation.

     Es bildet eine wichtige Grundlage und kann in folgenden Fällen sehr hilfreich sein:

    • bei Vermögens- und Steuerfragen zu den Themen Scheidung, Erbschaft oder Schenkung

    • Beim Verkauf oder Kauf von Immobilien im Rottal

    • für eigene Zwecke, um den Wert der Immobilie im Landkreis Rottal-Inn zu kennen

     

    Verkehrsgutachten benötigen Sie zwingend bei:

    • gerichtlichen Streitigkeiten wie z.B. Zwangsversteigerungen im Rottal

    • Themen des Nachlass- oder Betreuungsgerichtes

    • zu hoch angesetzter Wert seitens des Finanzamtes

    • Übertragungen von Betriebs- auf Privatvermögen

     

    Dies ist sowohl beim Kauf und auch beim Verkauf wichtig, denn es gibt genauen Aufschluss über das Objekt. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wie zum Beispiel bei Zwangsversteigungen.

  • Baumängelgutachten im Rottal

    Die Freude über das eigene Einfamilienhaus ist groß. Sie haben den Bau Ihrer Immobilie in Eggenfelden oder Pfarrkirchen an einen externen Dienstleister abgegeben und sind unsicher, ob Ihr alles korrekt abgearbeitet wurde? Oder sind vielleicht schon Mängel offensichtlich und der entstandene Schaden muss ermittelt werden? Kein Problem! Gerne erstellen wir ein detailliertes Baumängelgutachten, denn gerade die Dokumentation im Mangelfall ist sehr wichtig, um spätere Ansprüche geltend zu machen. 

  • Beleihungswertgutachten im Rottal

    Auftraggeber bei Beleihungswertgutachten nach BelWertV ist die Bank. Der Wert wird konservativ ermittelt, so dass während der gesamten Beileihungsdauer vorübergehende Wertschwankungen im Rottal berücksichtigt werden.

  • Mietwertermittlung im Rottal

    Sie sind Mieter oder Vermieter und möchten wissen, wie hoch die übliche Miete in der Stadt Pfarrkirchen oder im Landkreis Rottal-Inn liegt? Gerne geben wir Ihnen objektiv Rückmeldung, denn dies kann hilfreich sein und Streitigkeiten über die Höhe der Miete vermeiden.

kostenlose Beratung unter 0800 / 2020660

Gründe für ein Verkehrswertgutachten Landkreis Rottal-Inn

  • Wann wird ein Gutachten erstellt?
    • Scheidung (Veräußerung des gemeinsamen Hauses)

    • Schenkung

    • Erbfall (das elterliche Haus wird verkauft und der Erlös unter den Erben aufgeteilt)

    • finanzieller Engpass

    • Wohnen im Alter (Veräußerung des Hauses - Neukauf einer Wohnung oder Altersheim)

Der Landkreis Rottal-Inn

Der Landkreis Rottal-Inn liegt in Niederbayern. Es leben etwa 122.000 Einwohner in Landkreis Rottal-Inn.

Für diese Städte und Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn, mit Verwaltungssitz Pfarrkirchen, sind wir als Sachverständige für Immobilien tätig: Arnstorf, Eggenfelden, Simbach am Inn, Bad Birnbach, Gangkofen, Massing, Tann, Triftern, Wurmannsquick, Bayerbach, Dietersburg, Egglham, Ering, Falkenberg, Geratskirchen, Hebertsfelden, Johanniskirchen, Julbach, Kichdorf am Inn. Malgersdorf, Mitterskirchen, Postmünster, Reut, Rimbach, Roßbach, Schönau, Stubenberg, Unterdietfurt, Wittibreut und Zeilarn.

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