Mit diesen Kosten müssen Sie für eine Bewertung einer Immobilie rechnen
Egal ob Kurzbewertung, Schadengutachten, Wohnflächenberechnung oder Verkehrswertgutachten. Bei uns erhalten Sie immer einen fairen Festpreis für die Bewertung Ihrer Immobilie.
Das bedeutet für Sie, dass es keine versteckten Kosten für eine Immobilienbewertung gibt.
In vielen Fällen richtet sich das Honorar des Sachverständigen für Immobilien nach dem Wert der Immobilie. Das bedeutet, je höher der Wert der Immobilie geschätzt wird, umso höher ist auch das Honorar. Hinzu kommen oft noch Fahrtkosten, Kosten für besondere Schwierigkeitsstufen, Kosten für Auslagen oder Kosten für Besichtigung der Immobilie am Wochenende.
Sind Rechte oder Belastungen im Grundbuch eingetragen? Dann werden diese bei einem Verkehrswertgutachten für Immobilien berücksichtigt. Auch hier verlangen dann oft Immobiliengutachter einen prozentualen Aufschlag.
Bei allen für unsere Gesellschaft tätigen Sachverständigen für die Wertermittlung von Immobilien erhalten Sie einen garantierten Festpreis. Fragen Sie einfach telefonisch (0800 20 20 660), mit dem Kontaktformular oder per E-Mail (info@gutachtergesellschaft) bei uns an.
