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DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 Standard EFH / ZFH

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DESAG Verifizierter Sachverständiger

Immobilienbewertung für Starnberg

Fachliche Kompetenz gepaart mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Immobiliengutachten in Starnberg zeichnen uns aus. Sie möchten Ihre Immobilie in Starnberg oder im Umland von Starnberg bewerten lassen, ein neues Haus oder eine neue Eigentumswohnung in Starnberg kaufen oder verkaufen und vorher professionell abklären lassen, wie viel die Immobilie in Starnberg tatsächlich wert ist? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unser Betätigungsfeld umfasst die gesamte Bandbreite im Bereich von Immobilienbewertungen in der Stadt und im Landkreis Starnberg. Das beginnt bei Grundstücken und geht über Eigentumswohnungen, Häuser und gewerbliche Immobilien. Unsere langjährige Erfahrung in diesem Sektor zeichnet uns aus. Wir kennen den örtlichen Markt sehr gut und verfassen binnen kurzer Zeit ihr gewünschtes Immobiliengutachten für Starnberg. Zur Vorlage bei Behörden erhalten Sie ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und profitieren Sie von unseren kompetenten Fach- und Ortskenntnissen!

Unsere Schwerpunkte im Kurzüberblick

  • Bewertung von Eigentumswohnungen, Häusern und Gewerbeimmobilien

  • Bewertung von Grundstücken in Starnberg

  • Ermittlung des Verkehrswertes bei Scheidung oder Erbschaft

  • Kurzfristige Termine für Immobilienbewertung in Starnberg möglich

  • Kostenlose und unverbindliche Beratung

kostenlose Beratung unter 0800 / 2020660

Folgende Immobiliengutachten in Starnberg erstellen wir für unsere Kunden:

  • Kurzbewertung

    Bei Kurzbewertungen liegt der Hauptschwerpunkt auf der kurzen, stichpunktartigen Beschreibung der wesentlichen Grundstücks- und Gebäudemerkmale. Viele Kunden nutzen die Kurzbewertung für private Zwecke, um einen ersten Überblick zu erhalten.

  • Verkehrswertgutachten

    Bei einem rechtssicheren Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB handelt es sich um ein ausführliches Gutachten, das gerichtlich anerkannt wird. Hierbei erfahren Sie detaillierte, ausführliche Angaben über den Marktwert der Immobilie. Es umfasst in der Regel 30 - 40 Seiten inklusive Fotodokumentation.

     Es bildet eine wichtige Grundlage und kann in folgenden Fällen sehr hilfreich sein:

    • bei Vermögens- und Steuerfragen zu den Themen Scheidung, Erbschaft oder Schenkung

    • Beim Verkauf oder Kauf von Immobilien

    • für eigene Zwecke, um den Wert der Immobilie zu kennen

     

    Verkehrsgutachten benötigen Sie zwingend bei:

    • gerichtlichen Streitigkeiten wie z.B. Zwangsversteigerungen

    • Themen des Nachlass- oder Betreuungsgerichtes

    • zu hoch angesetzter Wert seitens des Finanzamtes

    • Übertragungen von Betriebs- auf Privatvermögen

     

    Dies ist sowohl beim Kauf und auch beim Verkauf wichtig, denn es gibt genauen Aufschluss über das Objekt. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wie zum Beispiel bei Zwangsversteigungen.

  • Baumängelgutachten

    Die Freude über das eigene Einfamilienhaus ist groß. Sie haben den Bau Ihrer Immobilie an einen externen Dienstleister abgegeben und sind unsicher, ob Ihr alles korrekt abgearbeitet wurde? Oder sind vielleicht schon Mängel offensichtlich und der entstandene Schaden muss ermittelt werden? Kein Problem! Gerne erstellen wir ein detailliertes Baumängelgutachten, denn gerade die Dokumentation im Mangelfall ist sehr wichtig, um spätere Ansprüche geltend zu machen. 

  • Beleihungswertgutachten

    Auftraggeber bei Beleihungswertgutachten nach BelWertV ist die Bank. Der Wert wird konservativ ermittelt, so dass während der gesamten Beileihungsdauer vorübergehende Wertschwankungen berücksichtigt werden.

  • Mietwertermittlung

    Sie sind Mieter oder Vermieter und möchten wissen, wie hoch die übliche Miete in der Stadt oder im Landkreis München liegt? Gerne geben wir Ihnen objektiv Rückmeldung, denn dies kann hilfreich sein und Streitigkeiten über die Höhe der Miete vermeiden.

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Gründe für ein Gutachten in Starnberg

  • Wann wird ein Gutachten erstellt?
    • Scheidung (Veräußerung des gemeinsamen Hauses)

    • Schenkung

    • Erbfall (das elterliche Haus wird verkauft und der Erlös unter den Erben aufgeteilt)

    • finanzieller Engpass

    • Wohnen im Alter (Veräußerung des Hauses - Neukauf einer Wohnung oder Altersheim)

Starnberg

Starnberg liegt im Regierungsbezirk Oberbayern und ist Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises. Derzeit hat Starnberg etwa 24.000 Einwohner und profitiert sehr vom Starnberger See und von der nähe zu München.

Der Landkreis Starnberg verfügt über das höchste Pro-Kopf-Einkommen aller Stadt- und Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland. Insgesamt leben ca. 137.000 Einwohner im Landkreis Starnberg. Der Landkreis ist der Teil der Kulturlandschaft "Fünfseenland" mit dem Starnberger See, Weßlinger See, Wörthsee, Pilsensee und dem östlichen Teil des Ammersees.

Nachbarlandkreise sind Fürstenfeldbruck, München, Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim-Schongau und Landsberg am Lech.

Folgende Gemeinden befinden sich im Landkreis Starnberg: Andechs, Berg, Feldafing, Gauting, Hersching am Ammersee, Inning am Ammersee, Krailling, Pöcking, Seefeld, Tutzing, Weßling und Wörthsee.

Für eine Immobilienbewertung in Starnberg oder dem Landkreis Starnberg rufen Sie uns einfach unverbindlich an, senden Sie uns eine E-Mail, oder nutzen Sie das Kontaktformular. Sie erhalten einen Vorschlag mit einem Festpreis für die Schätzung der Immobilie in Starnberg.

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