Immobilienbewertung in Garmisch-Partenkirchen
Unsere Gutachter erstellen für Sie ein Verkehrswertgutachten in Garmisch-Partenkirchen im Sinne des § 194 BauGB. Sie erhalten eine unabhängige und neutrale Ermittlung des Wertes Ihrer Immobilie in Garmisch-Partenkirchen.
Für private Zwecke, z.B für eine Vermögensaufstellung eignet sich oft auch eine Kurzbewertung für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus in Garmisch-Partenkirchen.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns, und beraten Sie gerne, welches Gutachten in Garmisch-Partenkirchen für Sie das passende ist.
Sachverständiger für Garmisch-Partenkirchen
Fairer, vorher vereinbarter Festpreis
Bewertung von Gewerbeimmobilien in Garmisch-Partenkirchen
Expertise für Ein- oder Zweifamilienhäuser in Garmisch-Partenkirchen
Verkehrswertgutachten für das Finanzamt
Besichtigungstermine für Ihr Gutachten in Garmisch-Partenkirchen auch am Wochenende
Gutachter sind zertifiziert nach DIN EN ISO IEC 17024 und DEKRA, DIA oder DESAG
Berechnung des Verkehrswertes für Garmisch-Partenkirchen und Umgebung bei Erbschaft und Scheidung
Beleihungswertermittlung in Garmisch-Partenkirchen nach § 16 PfandBG
Verpflichtung zum Ehrenkodex des Bundesverbandes Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter
Diese Immobilien bewerten wir mit einem Immobiliengutachter in Garmisch-Partenkirchen
Grundstücke
Gartengrundstücke
Wiesen
Wälder
Ackerland
Baugrundstücke
Wohnen
Eigentumswohnungen
Mietwohnung
Einfamilienhäuser
Zweifamilienhäuser
Mehrfamilienhäuser
Reihenhäuser
Bungalows
Doppelhaushälften
Ferienwohnungen
Ferienhäuser
Gewerbe
Produktionsbetriebe
Landwirtschaften
Hallen
Bürogebäude
Ärztehäuser
Lagerflächen
Industriebetriebe
Sonderimmobilien
Einkaufszentren
Krankenhäuser
Pflegeheime
Gastronomie
Schlösser
Freizeitimmobilien
Hotels