Auswirkung der Eintragungen im Grundbuch
Rechte und Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs können teilweise erhebliche Auswirkungen auf den Verkehrswert des bebauten oder unbebauten Grundstücks haben.
So wirkt sich z.B. ein Wohnrecht oft mit mehreren zehntausend Euro bis hin zu sechsstelligen Beträgen wertmindernd in einem Gutachten für Immobilien aus.
Weitere Eintragungen können z.B. Wegerechte, Leitungsrechte, Nießbrauch oder Überfahrtsrechte sein.
Bitte beachten Sie: Diese Eintragungen werden bei uns nur bei einem Verkehrswertgutachten für Immobilien, nicht aber bei einer Kurzbewertung berücksichtigt.