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DESAG Verifizierter Sachverständiger

Erben und Vererben von Grundbesitz – So sichern Sie den korrekten Immobilienwert

Wenn ein Grundstück, Haus oder eine Wohnung vererbt wird, steht häufig nicht nur die emotionale Seite im Vordergrund. Auch das Finanzamt spielt eine wichtige Rolle, weil es den Verkehrswert einer geerbten Immobilie festlegt und darauf basierend Erbschaftssteuer erhebt. Oft ist dieser Wert jedoch zu hoch angesetzt, da das Finanzamt meist ohne Besichtigung vom „Schreibtisch“ aus rechnet. In vielen Fällen bleibt so der tatsächliche Zustand des Gebäudes oder die besonderen Umstände eines Grundstücks unberücksichtigt. Hier hilft ein professionelles Verkehrswertgutachten nach § 194 BGB, um den gemeinen Wert einer Immobilie zu belegen und damit die Steuerlast zu reduzieren.

Wann kommt es bei Erbschaft oder Schenkung zu Problemen beim Finanzamt?

Wenn Sie Grundbesitz erben, führt das Finanzamt eine standardisierte Wertermittlung durch. Diese greift meist auf pauschale Bodenrichtwerte, Durchschnittswerte und Vergleichsdaten zurück. Dadurch werden wertmindernde oder wertsteigernde Faktoren nur teilweise oder gar nicht erkannt, beispielsweise:

  • Abbruchreife Gebäude oder stark sanierungsbedürftige Altbauten
  • Rechte und Lasten im Grundbuch (z. B. Nießbrauch, Wohnrecht)
  • Schäden an Dach, Fassade, Heizung oder anderen Bauteilen
  • Überdimensionierte Grundstücke, für die es kaum Käufer gibt
  • Gewerbliche Teilnutzung oder Auslandsimmobilien mit anderen Marktgegebenheiten

All diese Aspekte können den Wert erheblich beeinflussen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat sich die Bewertungstendenz des Finanzamts weiter verschärft, sodass Immobilien in vielen Fällen noch höher angesetzt werden als zuvor. Wer dann keinen Nachweis für den tatsächlich niedrigeren Verkehrswert erbringt, zahlt schnell zu viel Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

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Warum ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BGB so wichtig ist

  • 1. Reduzierung einer möglichen Steuerlast

    Ein umfassendes Verkehrswertgutachten zeigt objektiv, dass die Immobilie möglicherweise weniger wert ist, als die Finanzbehörde vermutet. So schützen Sie sich vor überzogenen Steuerforderungen.

  • 2. Rechtssicherheit

    Gutachten, die nach § 194 BGB sowie den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (vgl. ImmoWertV) erstellt sind, werden in aller Regel gerichtlich und behördlich anerkannt. So haben Sie Fundament für einen erfolgreichen Einspruch gegen einen zu hohen Steuerbescheid.

  • 3. Transparenz und Klarheit im Erbfall

    Oftmals müssen mehrere Erben über das geerbte Haus entscheiden. Ein Verkehrswertgutachten bringt in diese Situation Fairness und Klarheit. So beugt man langwierigen Erbstreitigkeiten vor, weil sich alle Beteiligten auf eine neutrale Bewertung stützen können.

  • 4. Gerechtfertigte Werte – auch bei Sonderfällen

    Ob Gewerbe- und Industriebetriebe oder Auslandsimmobilie: Wenn es um Erbschaft geht, kann die Bewertung besonders komplex sein. Unsere zertifizierten Sachverständigen kennen die Besonderheiten solcher Objekte und sorgen für eine marktgerechte Ermittlung.

Wie läuft die Immobilienbewertung konkret ab?

1. Kontakt & Erstberatung: Wir besprechen mit Ihnen die Details zur Immobilie und prüfen, ob ein Verkehrswertgutachten sinnvoll ist.

2. Datenprüfung: Dokumente wie Grundbuchauszug, Baupläne oder Altlastenbescheinigungen helfen uns, die Immobilie vollständig zu erfassen.

3. Ortstermin: Unsere Sachverständigen begutachten das Objekt vor Ort, um Mängel oder Besonderheiten zu erkennen.

4. Bewertungsverfahren: Abhängig von der Art der Immobilie wählen wir das Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren.

5. Übergabe des Gutachtens: Sie erhalten ein ausführliches Dokument, das sich bestens zur Vorlage beim Finanzamt eignet.

Kann ich Einspruch einlegen, wenn schon ein Steuerbescheid vorliegt?

Ja. Nach Zustellung des Feststellungs- oder Erbschaftssteuerbescheids haben Sie vier Wochen Zeit, Einspruch zu erheben. Sobald unser Sachverständiger ein Verkehrswertgutachten fertiggestellt hat, legen Sie es dem Finanzamt als Beweismittel vor. Oft sind die Behörden bereit, den bisher angesetzten Wert zu korrigieren, sofern das Gutachten den Wert plausibel und nachvollziehbar darlegt.

Was, wenn der Erbschaftsfall komplizierter ist?

Auch wenn mehrere Erben, Auslandsverflechtungen oder gewerbliche Nutzungen vorliegen – ein fachkundiges Gutachten hilft, den wahren Verkehrswert transparent zu machen. Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO IEC 17024 zertifiziert und können verschiedenste Objektarten professionell bewerten.

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Weitere Gründe für ein Verkehrswertgutachten im Erbfall

Erbauseinandersetzung

Wenn Sie gemeinsam mit Ihren Geschwistern oder anderen Erben die Immobilie aufteilen möchten, ist ein neutrales Gutachten die beste Grundlage, um faire Entscheidungen über Verkauf, Auskauf oder Aufteilung zu treffen.

Verkauf der geerbten Immobilie

Nicht immer möchten die Erben das Haus behalten. Ein Verkehrswertgutachten zeigt potenziellen Käufern, dass der Angebotspreis marktgerecht ist. Das schafft Vertrauen bei Kaufverhandlungen.

Schenkung statt Erbschaft

Auch im Fall einer vorweggenommenen Erbfolge, also einer Schenkung, bewertet das Finanzamt die Immobilie. Wer hier vorausschauend ein Gutachten beauftragt, kann unter Umständen steuerliche Vorteile erwirken.

Rechte und Lasten

Wenn im Grundbuch ein Wegerecht, Nießbrauch oder Wohnrecht eingetragen ist, kann das den Wert erheblich mindern. Das Finanzamt übersieht so etwas leicht. Ein Verkehrswertgutachten macht es sichtbar und fließt als Abzugsfaktor in die Wertberechnung ein.

Ablauf bei der Gutachter Gesellschaft – So unterstützen wir Sie

1. Erste Beratung
Wir klären gemeinsam, ob bei Ihnen ein Verkehrswertgutachten benötigt wird oder ob andere Nachweise ausreichen.

2. Ortstermin & Objektanalyse
Unsere zertifizierten Sachverständigen sichten Dokumente (z. B. Grundbuch) und untersuchen die Immobilie vor Ort. Dabei halten wir Mängel, Rechte und Lasten oder wertmindernde Faktoren genau fest.

3. Bewertungsverfahren wählen
Je nach Hausart, Nutzung und Datenlage wenden wir Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren an.

4. Erstellung des Gutachtens
Nach ausführlicher Datenauswertung erhalten Sie ein detailliertes Dokument, das Finanzamt, Gerichten und Banken als Nachweis dient.

5. Begleitung beim Einspruch
Liegt bereits ein hoher Steuerbescheid vor, können Sie mit dem Gutachten Einspruch einlegen. Gern unterstützen wir Sie fachlich bei diesem Prozess.

Ihr nächster Schritt – Lassen Sie sich beraten

Ein Verkehrswertgutachten ist der verlässlichste Weg, um beim Erben und Vererben von Grundbesitz eine faire steuerliche Bewertung zu sichern. Unsere Gutachter besitzen umfassende Erfahrung, auch in Sonderfällen wie Gewerbe- und Industriebetriebe oder Auslandsgrundstücke.

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Mit einem professionellen Verkehrswertgutachten vor überhöhter Erbschaftssteuer schützen

Gerade wenn das Finanzamt den Wert einer geerbten Immobilie offenkundig zu hoch ansetzt, sollten Sie sich diese unnötige Steuerlast nicht gefallen lassen. Ein umfassendes Gutachten nach § 194 BGB ist meist das wirksamste Mittel, um den wahren Marktwert zu beweisen. Dadurch senken Sie die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer, vermeiden Streit in der Erbengemeinschaft und verfügen über eine rechtssichere Grundlage.

Vertrauen Sie dabei auf die langjährige Erfahrung und Neutralität der Gutachter Gesellschaft. Wir liefern Ihnen eine transparente, objektive Bewertung und begleiten Sie bei allen Schritten, damit Ihr geerbtes Objekt nicht zur steuerlichen Belastungsfalle wird.

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