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Erben und Vererben von Grundbesitz

Erben sollten damit rechnen, dass der vom Finanzamt zugrunde gelegte Verkehrswert nicht selten den tatsächlichen Wert der Immobilie übersteigt. Ein Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien kann Hinterbliebene mit einem Verkehrswertgutachten dann vor einer überzogenen Erbschaftssteuer bewahren und klare Verhältnisse schaffen.

Für die Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist von Bedeutung, wie der Grundbesitz bewertet wird. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 bewertet das Finanzamt den Besitz von Immoiblien in den meisten Fällen höher als bisher.

Oft gibt es Umstände wie z.B. abbruchreife Gebäude, Rechte und Lasten im Grundbuch, Schäden, übergroße Grundstücke etc. von denen das Finanzamt nichts weiß, oder nicht beachtet. Auch hierbei haben Sie mit einem Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB eine rechtssichere Bewertung.

Das Finanzamt bewertet Immobilien i.d.R. ohne Besichtigung der Immobilie vom Schreibtisch aus. Wir als Gutachter (umgangssprachlich auch "Schätzer") von Immobilien führen bei einem Verkehrswertgutachten einen Ortstermin durch. In vielen Fällen konnten wir durch unser Gutachten für Wohnungen oder Häuser schon erreichen, dass der Wert massiv nach unten angepasst wurde. Mit einem Verkehrswertgutachten haben Sie auf jeden Fall bessere Chancen, dass das Finanzamt die Daten auch akzeptiert.

Wenn Sie schon einen Steuerbescheid haben, dann können Sie innerhalb von vier Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit mit einem Gutachten für Immobilien durch z.B. einen öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Gerner untersützen wir Sie dabei mit einem Verkehrswertgutachten.

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