Wir erstellen Gutachten für Immobilien
Ihr Spezialist rund um Immobilienbewertung - neutral, marktgerecht und rechtssicher!
Unsere Sachverständigen für die Wertermittlung von Immobilien sind qualifiziert und zertifiziert - dies ermöglicht uns für jeden Bedarf das richtige Gutachten Ihrer Immobilie bzw. den richtigen Service für Sie anbieten zu können. Ein Verkehrswertgutachten für Immobilien unserer nach DIN EN ISO IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen für die Bewertung von Immobilien wird bei allen Behörden anerkannt und ist der öffentlichen Bestellung gleichzusetzen.
Eine konkrete Gebäudebewertung durch Experten lohnt sich, denn das bedeutet eine realistische Einschätzung (deshalb umgangssprachlich auch "Immobilienschätzer, oder Gebäudeschätzer") Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.
- kostenlose und unverbindliche Beratung zur Immobilienbewertung
- Termine kurzfristig möglich - auch am Wochenende
- Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie bei Scheidung oder Erbschaft
- Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Gutachten für Eigentumswohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien
Welche Immobilie möchten Sie bewerten?
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Wert eines Grundstücks
Sie haben ein Grundstück geerbt oder vor Jahren gekauft und möchten jetzt den aktuellen Marktwert wissen. Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, gerne bewerten wir Ihr Grundstück durch einen Sachverständigen für Immobilienbewertung.
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Wert einer Eigentumswohnung
Eigentumswohnungen sind eine perfekt geeignete Wertanlange. Sie möchten wissen, was Ihre helle, geräumige Immobilie in zentraler Lage derzeit wert ist? Kein Problem, wir erstellen Ihnen das Gutachten der Wohnung oder des Gebäudes. Zur Vorlage bei Behörden eignet sich das Verkehrswertgutachten für Immobilien.
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Wert eines Hauses
Wir bewerten Wohnimmobilien aller Art, Sie besitzen ein Ein- oder Zweifamilienhaus, ein Doppel- oder Reihenhaus oder einen Bungalow und möchten gerne wissen was Ihre Immobilie wert ist? Auch für Mehrfamilienhäuser sind wir der richtige Ansprechpartner. Gerne erstellen wir eine Kurzbewertung oder ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten für Immobilien.
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Wert von Gewerbeimmobilien
Sie besitzen eine Gewerbeimmobilie wie z.B. ein Bürogebäude, ein Ärztehaus, eine Lagerfläche, einen landwirtschaftlichen Betrieb o.ä. und möchten eine Wertermittlung der Gewerbeimmobilie erstellen lassen? Sehr gerne! Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.
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Wert von Sonderimmobilien
Unter dem Begriff Sonderimmobilie fallen beispielsweise Hotels, Gastrobetriebe, Krankenhäuser, Freizeitimmobilien, Einkaufszentren u.v.m. Gerne erstellen wir für Ihre Sonderimmobilie ein ausführliches Verkehrswertgutachten.
Schritt 1
Erstgespräch & Auftragserteilung
Schritt 2
Terminvereinbarung & Objektbesichtigung
Schritt 3
Erstellung & Aushändigung des Gutachtens
Auswirkung der Eintragungen im Grundbuch
Rechte und Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs können teilweise erhebliche Auswirkungen auf den Verkehrswert des bebauten oder unbebauten Grundstücks haben.
So wirkt sich z.B. ein Wohnrecht oft mit mehreren zehntausend Euro bis hin zu sechsstelligen Beträgen wertmindernd in einem Gutachten für Immobilien aus.
Weitere Eintragungen können z.B. Wegerechte, Leitungsrechte, Nießbrauch oder Überfahrtsrechte sein.
Bitte beachten Sie: Diese Eintragungen werden bei uns nur bei einem Verkehrswertgutachten für Immobilien, nicht aber bei einer Kurzbewertung berücksichtigt.
Erben und Vererben von Grundbesitz
Erben sollten damit rechnen, dass der vom Finanzamt zugrunde gelegte Verkehrswert nicht selten den tatsächlichen Wert der Immobilie übersteigt. Ein Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien kann Hinterbliebene mit einem Verkehrswertgutachten dann vor einer überzogenen Erbschaftssteuer bewahren und klare Verhältnisse schaffen.
Für die Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist von Bedeutung, wie der Grundbesitz bewertet wird. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 bewertet das Finanzamt den Besitz von Immoiblien in den meisten Fällen höher als bisher.
Oft gibt es Umstände wie z.B. abbruchreife Gebäude, Rechte und Lasten im Grundbuch, Schäden, übergroße Grundstücke etc. von denen das Finanzamt nichts weiß, oder nicht beachtet. Auch hierbei haben Sie mit einem Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB eine rechtssichere Bewertung.
Das Finanzamt bewertet Immobilien i.d.R. ohne Besichtigung der Immobilie vom Schreibtisch aus. Wir als Gutachter (umgangssprachlich auch "Schätzer") von Immobilien führen bei einem Verkehrswertgutachten einen Ortstermin durch. In vielen Fällen konnten wir durch unser Gutachten für Wohnungen oder Häuser schon erreichen, dass der Wert massiv nach unten angepasst wurde. Mit einem Verkehrswertgutachten haben Sie auf jeden Fall bessere Chancen, dass das Finanzamt die Daten auch akzeptiert.
Wenn Sie schon einen Steuerbescheid haben, dann können Sie innerhalb von vier Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit mit einem Gutachten für Immobilien durch z.B. einen öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Gerner untersützen wir Sie dabei mit einem Verkehrswertgutachten.
Gutachten wegen Schimmelbildung
Schimmelbildung in der Wohnung oder im Ein- oder Zweifamilienhaus ist oft ein Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Grundsätzlich stellt es einen Mangel an der Wohnung dar und wirkt sich bei einem Verkehrswertgutachten wertmindernd aus.
Was nun der Grund für den Schimmel ist, lässt sich oft nicht auf den ersten Blick erkennen. In vielen Fällen ist es das richtige Heizen und Lüften der Wohnung. In anderen Fällen - vor allem im Altbau - kann es auch ein Baumangel oder Bauschaden sein. In solchen Fällen bieten wir auch ein Schadengutachten durch einen Sachverständigen an.
Und hier noch einige Tipps die zur Vermeidung von Schimmel in der Wohnung beitragen können:
Kleinere Flecken können mit einem Schimmelentferner oder auch mit einem feuchten Lappen entfernt werden
Möbel nicht direkt an die Wand stellen, sondern ein paar Zentimenter Abstand lassen
Wohnraum im Winter nicht zu sehr abkühlen lassen - um die 20 Grad wäre ideal
Richtiges Lüften: Kippen der Fenster ist nicht richtiges Lüften, sondern lässt nur die Kälte in den Raum. Am besten alle Fenster der Wohnung gleichzeitig komplett öffnen. Das sollte mindestens drei mal am Tag und mindestens fünf Minuten gemacht werden - auch an kalten Tagen.
Immobiliengutachten für das Finanzamt
Sie möchten ein Gutachten Ihrer Immobilie für das Finanzamt, im dem Sie einen niedrigeren Wert Ihres Hauses, Wohnung oder Grundstücks nachweisen? Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten i. S. d. § 194 BauGB.
Unsere Sachverständigen für Immobilienbewertung verfügen über die Zertifizierung nach DIN EN ISO IEC 17024. Diese von unseren Immobiliengutachtern erstellten Wertermittlungen für Gebäude oder Wohnungen sind zur Vorlage bei Behörden, wie dem Finanzamt geeignet. Dies ist u.a. auch in § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) geregelt
Miteigentumsanteil an einer Immobilie geerbt?
Das FG Münster hat entschieden, dass bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem geerbten Grundstücks ein Abschlag vom anteiligen Verkehrswert des Grundstücks vorzunehmen ist. Grund für die Klage beim Finanzgericht war, dass das Finanzamt ursprünglich der Meinung war, keinen Abschlag vorzunehmen, da die Marktgängigkeit des Miteigentumsanteils bei der Immobilienbewertung nicht zu berücksichtigen sei.
In dem besagten Urteil wurde bestätigt, dass es korrekt ist, bei einem Verkehrswertgutachten einen Abschlag von 20 Prozent auf den Verkehrswert der Immobilie vorzunehmen. Grund dafür ist, dass der Erwerb des Miteigentumsanteils für Dritte mit erheblichen Risiken verbunden ist. Alleine die Tatsache, dass die Verwaltung eines gemeinschaftlichen Gegenstands grundsätzlich allen Beteiligten einer Bruchteilsgemeinschaft zusteht, erfordere einen hohen Abstimmungsbedarf und birgt damit ein erhebliches Streitrisiko.
Fordern Sie für die Ausfertigung eines Verkehrswertgutachtens einfach einen unverbindlichen Vorschlag zu einem vorher festgesetzten Preis bei uns an.
Wir bieten folgende Immobiliengutachten an
Wir sind der richtige Ansprechpartner für Verkehrswertgutachten in Amberg, Verkehrswertgutachten in Augsburg, Verkehrswertgutachten in Bad Tölz, Verkehrswertgutachten in Bamberg, Verkehrswertgutachten im Berchtesgadener Land, Verkehrswertgutachten in Berlin, Verkehrswertgutachten in Bremen, Verkehrswertgutachten in Cham, Verkehrswertgutachten in Chemnitz, Verkehrswertgutachten in Dachau und Verkehrswertgutachten in Deggendorf.
Als Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sind wir Immobiliengutachter für Dingolfing, Immobiliengutachter für Dresden, Immobiliengutachter für Ebersberg, Immobiliengutachter für Eichstätt, Immobiliengutachter für Erding, Immobiliengutachter für Forchheim, Immobiliengutachter in Frankfurt am Main, Immobiliengutachter in Freising, Immobiliengutachter in Fürstenfeldbruck, Immobiliengutachter für Garmisch-Partenkirchen, Immobiliengutachter in Bayreuth, Immobiliengutachter in Hof, Immobiliengutachter in Ansbach, Immobiliengutachter für den Landkreis Freyung-Grafenau, Immobiliengutachter in Fürth, Immobiliengutachter in Haßfurt, Immobiliengutachter in Main-Spessart, Immobiliengutachter in Aschaffenburg, Immobiliengutachter für Bad Kissingen und Immobiliengutachter Bad Neustadt an der Saale.
Für Immobiliengutachten in Coburg, Dillingen an der Donau, Günzburg, Kaufbeuren oder Immobiliengutachten in Kempten, Kitzingen, Kronach, Kulmbach, Lauf an der Pegnitz, Lichtenfels, Memmingen und Miltenberg rufen Sie uns einfach für ein Angebot der Immobilienbewertung zum Festpreis an. Oder nutzen Sie unser Kontaktformular für ein Verkehrswertgutachten in Mindelheim, Neu-Ulm und Neustadt an der Aisch. Anlässe für ein Immobiliengutachten in Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreutch, Wunsiedel oder Schwandorf sind in letzter Zeit des Öfteren Scheidungen. Aber auch bei Erbangelegenheiten erstellen wir gerichtsfeste Verkehrswertgutachten in Ingolstadt, Jena, Kelheim, Köln, Hamburg, dem Landkreis Aichach-Friedberg, Altötting, den Landkreisen Erlagen-Höchstadt, Donau-Ries, Neuburg-Schrobenhausen und Ostallgäu.
Oder Sie benötigen den Wert Ihrer Immobilie für eine private Vermögensaufstellung, dann sind wir der richtige Ansprechpartner als Sachverständiger für Immobilien in Rottal-Inn, Weißenburg-Gunzenhausen, Landsberg am Lech, Landshut, den sächsischen Städten Leipzig und Dresden, Lindau und allen Orten im Landkreis Miesbach, mit den umliegenden Gebieten wie z.B. dem Tegernsee.
Neben Privatpersonen sind vor allem Rechtsanwälte und Steuerberater unsere Auftraggeber für die Wertermittlung einer Immobilie oder eines unbebauten Grundstücks in Mühldorf am Inn, Verkehrswergutachten für München, Verkehrswergutachten in Neumarkt in der Oberpfalz, Gutachten in Nürnberg, Verkehrswergutachten im Landkreis Oberallgäu und in Passau in Niederbayern. Gerichte berücksichtigen uns als Sachverständiger für Immobilien in Pfaffenhofen, Regensburg, unserer Zentrale in Weiden in der Oberpfalz, Regen, Rosenheim, auf Rügen, in Schwabach und Roth, Schweinfurt, der Stadt und dem Landkreis Starnberg und in der niederbayrischen Stadt Straubing. Wir bieten unsere Immobiliengutachten in Stuttgart, auf Sylt (mit Berücksichtigung des "Sylter Masses"), in Traunstein, Ulm, Weilheim-Schongau, Wiesbaden, Würzburg und Zwickau in Sachsen ausschließlich zum Festpreis an. Somit haben Sie kein Risiko von unerwarteten Kosten für das Gutachten unserer Sachverständigen für Immobilien.
Nach einem Gerichtsurteil kann sich ein Verkehrswertgutachten in Erfurt für Sie lohnen. Damit können Sie ggf. die Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erhöhen.
Als Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien führen wir auch Wohnflächenberechnungen und Mietwertgutachten durch.
Änderung im Jahr 2023 bei Immobilien
Höhere Abschreibung bei Mietwohnungen
Die Abschreibung von vermieteten Wohnungen soll künftig schneller gehen. Die AfA (Absetzung der Abnutzung) soll ab 1.7.2023 statt bisher 2% dann auf 3% erhöht werden. Damit würde die Dauer der Abschreibung von 50 auf 33 Jahre redzuziert. Diese Regelung gilt dann aber nur für neu gebaute vermietete Wohnungen. Für Immobilien die bis zum Jahr 2023 fertiggestellt werden, soll es aller Voraussicht nach bei 2% bleiben.
Neue Bewertung bei Erschaften und Schenkungen
Die steuerlichen Bewertungskriterien werden ab 2023 geändert. Das bedeutet in vielen Fällen für die Erben oder Beschenkten ein wesentlich höhere Steuerbelastung. Was viele nicht wissen: Mit einem Verkehrswertgutachten eines Immobiliensachverständigen haben Sie gute Chancen, dass das Finanzamt eine realistischere und genauere Bewertung der Immobilie akzeptiert.
Wenn Sie schon einen Steuerbescheid haben, dann können Sie innerhalb von vier Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit mit einem Gutachten für Immobilien durch z.B. einen öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.
Mehr als 2% Abschreibung durch ein Immobiliengutachten
Bei jedem Eigentümerwechsel beginnt die i.d.R. vom Finanzamt veranschlagte Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren neu zu laufen. Aufgrund dieser Nutzungsdauer erkennt das Finanzamt bei den Werbungskosten 2% als AfA-Satz an.
Das Finanzgericht Münster (Urteil v. 27.1.2022, 1 K 1741/18 E) hat entschieden, dass mit einem Wertgutachten für Immobilien die Restnutzungsdauer verkürzt werden kann. Im konkreten Fall ermittelte der Sachverständige für Immobilienbewertung eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren, und somit ergab sich ein AfA-Satz von 3,33%. Das führte zu deutlich höheren Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung.
Das Urteil des Finanzgerichts Münster wurde mit dem am 9. Juli 2022 vom Finanzgericht Köln (FG Köln, Urteil v. 23.03.2022 - 6 K 923/20) veröffentlichten Urteil bestätigt.
Am 22. Februar 2023 wurde ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die Oberste Finanzbehörde der Länder veröffentlicht. Darin schätzt das Bundesministerium der Finanzen den Verweis auf die Modellansätze für die Gesamtnutzungsdauer in Verbindung mit dem Modell zur Ermittlung der Restnutzungsdauer bei Modernisierungen nach der Anlage 1 und 2 der Immobilienwertermittlungsverordnung als ist nicht ausreichend ein und führt weiter aus: „Die Restnutzungsdauer und die Gesamtnutzungsdauer nach der Immobilienwertverordnung entsprechen nicht der tatsächlichen Gesamt- bzw. Restnutzungsdauer eines einzelnen Gebäudes, sondern sind Modellansätze, die nur im Gesamtkontext einer Verkehrswertermittlung zu sachgerechten Ergebnissen führen. Eine isolierte Verwendung der Modelle bzw. Modellansätze der Immobilienwertverordnung bzw. der Anlagen zur Immobilienwertverordnung für Zwecke des Nachweises einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG ist nicht sachgerecht.“
Das bedeutet auch, dass der Zweck des Gutachtens ausdrücklich der Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer sein muss. Der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG ist durch Vorlage eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder von Personen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken nach entsprechender Norm zertifiziert worden sind, zu erbringen.
Gerne erstellen wir für Sie ein Gutachten mit den neuen Vorgaben zur Ermittlung der tatsächlichen Nutzungsdauer.
Ein Hinweis: Als Sachverständige für Immobilienbewertung können wir keine Haftung dafür übernehmen, dass jedes Finanzamt dieser Auffassung folgt. Ggf. muss dies in einem eigeständigen Klageverfahren angestrengt werden. Jedoch können wir das dafür erforderliche Gutachten zum Nachweis der Restnutzungsdauer Ihres Hauses oder Wohnung erstellen.
Schliersee ist der teuerste Wintersportort in Deutschland
Eine Analyse des Immobilienportals immowelt hat die Angebotspreise von Wohnungen und Häuser in Wintersportorten in Deutschland verglichen.
Wie nicht anders zu erwarten, sind die Verkaufspreise in den Alpenregionen in Bayern am teuersten. In Schliersee im Landkreis Miesbach beträgt der Angebotspreis derzeit € 6.855,- pro m². Danach folgt Garmisch-Partenkirchen mit dem Nachbarort Grainau. Weitere Orte über einen Quadratmeterpreis über € 6.000,- sind Lenggries im Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen und Oberstorf im Oberallgäu.
Günstigere Wintersportorte liegen im Bayerischen Wald und im Erzgebirge. So bekommt man in Bayerisch Eisenstein einen Quadratmeterpreise von € 1.028,-. Immobilien unter € 2.000,. pro m² werden auch in Steinach im Thüringer Wald, St. Englmar im Landkreis Straubing-Bogen, Oberwiesenthal im Erzgebirge, Arrach im Bayerischen Wald, Bischofsheim in der Rhön, Braunlage im Harz, Furth im Wald (nahe der Grenze zu Tschechien), Gersfeld (Rhön) und Neukirchen beim Heiligen Blut im Bayerischen Wald. Des Weiteren die Orte Sundern , Willingen und Winterberg im Rheinischen Schiefergebirge.
Enorme Anzahl an fehlenden Wohnungen
Laut einem Gutachten vom Februar 2023 der Immobibilienweisen ist mit einem weiteren Rückgang beim Neubau von Wohnungen und Häusern zu rechnen.
Gründe dafür sind die gestiegenen Zinsen und höhere Preise bei den Baustoffen. Mit Blick auf das Jahr 2025 gehen die Experten von etwa 700.000 fehlenden Wohnungen aus. Im dem Frühjahrsgutachten ist aufgeführt, dass sich neben Privatpersonen auch Projektentwickler vom Neubau zurückziehen.