Immobilienbewertung in Neustadt an der Waldnaab
Fachliche Kompetenz gepaart mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Immobiliengutachten für Neustadt zeichnen uns aus. Sie möchten Ihre Immobilie in Neustadt an der Waldnaab oder dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab bewerten lassen, ein neues Haus oder eine neue Eigentumswohnung in Neustadt a. d. Waldnaab kaufen oder verkaufen und vorher professionell abklären lassen, wie viel die Immobilie tatsächlich wert ist? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unser Betätigungsfeld umfasst die gesamte Bandbreite im Bereich von Immobilienbewertungen für Neustadt a.d. Waldnaab. Das beginnt bei Grundstücken und geht über Eigentumswohnungen, Häuser und gewerbliche Immobilien in Neustadt. Unsere langjährige Erfahrung in diesem Sektor zeichnet uns aus. Wir kennen den örtlichen Markt sehr gut und verfassen binnen kurzer Zeit ihr gewünschtes Immobiliengutachten für Neustadt an der Waldnaab.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und profitieren Sie von unseren kompetenten Fach- und Ortskenntnissen!
Unsere Schwerpunkte im Kurzüberblick
Bewertung von Eigentumswohnungen, Häusern und Gewerbeimmobilien
Bewertung von Grundstücken in Neustadt an der Waldnaab
Ermittlung des Verkehrswertes bei Scheidung oder Erbschaft
Kurzfristige Termine möglich
Kostenlose und unverbindliche Beratung
kostenlose Beratung - Tel. 0800 2020 660

Folgende Immobiliengutachten für Neustadt a. d. Waldnaab erstellen wir für unsere Kunden:
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Kurzbewertung
Bei Kurzbewertungen liegt der Hauptschwerpunkt auf der kurzen, stichpunktartigen Beschreibung der wesentlichen Grundstücks- und Gebäudemerkmale. Viele Kunden nutzen die Kurzbewertung für private Zwecke, um einen ersten Überblick zu erhalten.
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Verkehrswertgutachten
Bei einem rechtssicheren Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB handelt es sich um ein ausführliches Gutachten, das gerichtlich anerkannt wird. Hierbei erfahren Sie detaillierte, ausführliche Angaben über den Marktwert der Immobilie. Es umfasst in der Regel 30 - 40 Seiten inklusive Fotodokumentation.
Es bildet eine wichtige Grundlage und kann in folgenden Fällen sehr hilfreich sein:
bei Vermögens- und Steuerfragen zu den Themen Scheidung, Erbschaft oder Schenkung
Beim Verkauf oder Kauf von Immobilien
für eigene Zwecke, um den Wert der Immobilie zu kennen
Verkehrsgutachten benötigen Sie zwingend bei:
gerichtlichen Streitigkeiten wie z.B. Zwangsversteigerungen
Themen des Nachlass- oder Betreuungsgerichtes
zu hoch angesetzter Wert seitens des Finanzamtes
Übertragungen von Betriebs- auf Privatvermögen
Dies ist sowohl beim Kauf und auch beim Verkauf wichtig, denn es gibt genauen Aufschluss über das Objekt. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wie zum Beispiel bei Zwangsversteigungen.
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Baumängelgutachten
Die Freude über das eigene Einfamilienhaus ist groß. Sie haben den Bau Ihrer Immobilie an einen externen Dienstleister abgegeben und sind unsicher, ob Ihr alles korrekt abgearbeitet wurde? Oder sind vielleicht schon Mängel offensichtlich und der entstandene Schaden muss ermittelt werden? Kein Problem! Gerne erstellen wir ein detailliertes Baumängelgutachten, denn gerade die Dokumentation im Mangelfall ist sehr wichtig, um spätere Ansprüche geltend zu machen.
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Beleihungswertgutachten
Auftraggeber bei Beleihungswertgutachten nach BelWertV ist die Bank. Der Wert wird konservativ ermittelt, so dass während der gesamten Beileihungsdauer vorübergehende Wertschwankungen berücksichtigt werden.
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Mietwertermittlung
Sie sind Mieter oder Vermieter und möchten wissen, wie hoch die übliche Miete in der Stadt oder im Landkreis Neustadt an der Waldnaab liegt? Gerne geben wir Ihnen objektiv Rückmeldung, denn dies kann hilfreich sein und Streitigkeiten über die Höhe der Miete vermeiden.
kostenlose Beratung - Tel. 0800 2020 660
Gründe für ein Verkehrswertgutachten in Neustadt an der Waldnaab
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Wann wird ein Gutachten erstellt?
Scheidung (Veräußerung des gemeinsamen Hauses)
Schenkung
Erbfall (das elterliche Haus wird verkauft und der Erlös unter den Erben aufgeteilt)
finanzieller Engpass
Wohnen im Alter (Veräußerung des Hauses - Neukauf einer Wohnung oder Altersheim)
Neustadt an der Waldnaab
Die Stadt Neustadt an der Waldnaab hat etwa 6.000 Einwohner und liegt im gleichnamigen Landkreis Neustadt an der Waldnaab im bayerischen Regierungsbezirk Oberpfalz.
Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab leben circa 95.000 Einwohner. Der Verwaltungssitz des Landkreises ist in Neustadt an der Waldnaab. Neben Neustadt an der Waldnaab gehören folgende Städte und Gemeinden zum Landkreis: Eschenbach in der Oberpfalz, Grafenwöhr, Neustadt am Kulm, Pleystein, Pressath, Vohenstrauß, Windischeschenbach, Eslarn, Floß, Kirchenthumbach, Kohlberg, Leuchtenberg, Luhe-Wildenau, Mantel, Moosbach, Parkstein, Tännesberg, Waidhaus, Waldthurn, Altenstadt an der Waldnaab, Bechtsrieth, Etzenricht, Flossenbürg, Georgenberg, Irchenrieth, Kirchendemenreuth, Pirk, Püchersreuth, Schirmitz, Schlammersdorf, Schwarzenbach, Speinshart, Störnstein, Theisseil, Trabitz, Vorbach und Weiherhammer.
Sie erhalten von uns eine neutrale Immobilienbewertung in Neustadt an der Waldnaab. Zur Vorlage bei Gerichten und weiteren Behörden erstellen wir auch ein Verkehrswertgutachten in Neustadt an der Waldnaab.
Für eine Wertermittlung in Neustadt an der Waldnaab und Umgebung nutzen Sie einfach unser Kontakformular, senden Sie uns eine E-Mail, oder rufen Sie unter der gebührenfreien Telefonnummer an.