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DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 Standard EFH / ZFH

EU CERT | Cert-Nr: 1-20-1163

DESAG Verifizierter Sachverständiger

Immobilienbewertung in Neustadt an der Waldnaab

Fachliche Kompetenz gepaart mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Immobiliengutachten für Neustadt zeichnen uns aus. Sie möchten Ihre Immobilie in Neustadt an der Waldnaab oder dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab bewerten lassen, ein neues Haus oder eine neue Eigentumswohnung in Neustadt a. d. Waldnaab kaufen oder verkaufen und vorher professionell abklären lassen, wie viel die Immobilie tatsächlich wert ist? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unser Betätigungsfeld umfasst die gesamte Bandbreite im Bereich von Immobilienbewertungen für Neustadt a.d. Waldnaab. Das beginnt bei Grundstücken und geht über Eigentumswohnungen, Häuser und gewerbliche Immobilien in Neustadt. Unsere langjährige Erfahrung in diesem Sektor zeichnet uns aus. Wir kennen den örtlichen Markt sehr gut und verfassen binnen kurzer Zeit ihr gewünschtes Immobiliengutachten für Neustadt an der Waldnaab.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und profitieren Sie von unseren kompetenten Fach- und Ortskenntnissen!

Unsere Schwerpunkte im Kurzüberblick

  • Bewertung von Eigentumswohnungen, Häusern und Gewerbeimmobilien

  • Bewertung von Grundstücken in Neustadt an der Waldnaab

  • Ermittlung des Verkehrswertes bei Scheidung oder Erbschaft

  • Kurzfristige Termine möglich

  • Kostenlose und unverbindliche Beratung

kostenlose Beratung - Tel. 0800 2020 660

Folgende Immobiliengutachten für Neustadt a. d. Waldnaab erstellen wir für unsere Kunden:

  • Kurzbewertung

    Bei Kurzbewertungen liegt der Hauptschwerpunkt auf der kurzen, stichpunktartigen Beschreibung der wesentlichen Grundstücks- und Gebäudemerkmale. Viele Kunden nutzen die Kurzbewertung für private Zwecke, um einen ersten Überblick zu erhalten.

  • Verkehrswertgutachten

    Bei einem rechtssicheren Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB handelt es sich um ein ausführliches Gutachten, das gerichtlich anerkannt wird. Hierbei erfahren Sie detaillierte, ausführliche Angaben über den Marktwert der Immobilie. Es umfasst in der Regel 30 - 40 Seiten inklusive Fotodokumentation.

     Es bildet eine wichtige Grundlage und kann in folgenden Fällen sehr hilfreich sein:

    • bei Vermögens- und Steuerfragen zu den Themen Scheidung, Erbschaft oder Schenkung

    • Beim Verkauf oder Kauf von Immobilien

    • für eigene Zwecke, um den Wert der Immobilie zu kennen

     

    Verkehrsgutachten benötigen Sie zwingend bei:

    • gerichtlichen Streitigkeiten wie z.B. Zwangsversteigerungen

    • Themen des Nachlass- oder Betreuungsgerichtes

    • zu hoch angesetzter Wert seitens des Finanzamtes

    • Übertragungen von Betriebs- auf Privatvermögen

     

    Dies ist sowohl beim Kauf und auch beim Verkauf wichtig, denn es gibt genauen Aufschluss über das Objekt. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wie zum Beispiel bei Zwangsversteigungen.

  • Baumängelgutachten

    Die Freude über das eigene Einfamilienhaus ist groß. Sie haben den Bau Ihrer Immobilie an einen externen Dienstleister abgegeben und sind unsicher, ob Ihr alles korrekt abgearbeitet wurde? Oder sind vielleicht schon Mängel offensichtlich und der entstandene Schaden muss ermittelt werden? Kein Problem! Gerne erstellen wir ein detailliertes Baumängelgutachten, denn gerade die Dokumentation im Mangelfall ist sehr wichtig, um spätere Ansprüche geltend zu machen. 

  • Beleihungswertgutachten

    Auftraggeber bei Beleihungswertgutachten nach BelWertV ist die Bank. Der Wert wird konservativ ermittelt, so dass während der gesamten Beileihungsdauer vorübergehende Wertschwankungen berücksichtigt werden.

  • Mietwertermittlung

    Sie sind Mieter oder Vermieter und möchten wissen, wie hoch die übliche Miete in der Stadt oder im Landkreis Neustadt an der Waldnaab liegt? Gerne geben wir Ihnen objektiv Rückmeldung, denn dies kann hilfreich sein und Streitigkeiten über die Höhe der Miete vermeiden.

kostenlose Beratung - Tel. 0800 2020 660

Gründe für ein Verkehrswertgutachten in Neustadt an der Waldnaab

  • Wann wird ein Gutachten erstellt?
    • Scheidung (Veräußerung des gemeinsamen Hauses)

    • Schenkung

    • Erbfall (das elterliche Haus wird verkauft und der Erlös unter den Erben aufgeteilt)

    • finanzieller Engpass

    • Wohnen im Alter (Veräußerung des Hauses - Neukauf einer Wohnung oder Altersheim)

Neustadt an der Waldnaab

Die Stadt Neustadt an der Waldnaab hat etwa 6.000 Einwohner und liegt im gleichnamigen Landkreis Neustadt an der Waldnaab im bayerischen Regierungsbezirk Oberpfalz.

Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab leben circa 95.000 Einwohner. Der Verwaltungssitz des Landkreises ist in Neustadt an der Waldnaab. Neben Neustadt an der Waldnaab gehören folgende Städte und Gemeinden zum Landkreis: Eschenbach in der Oberpfalz, Grafenwöhr, Neustadt am Kulm, Pleystein, Pressath, Vohenstrauß, Windischeschenbach, Eslarn, Floß, Kirchenthumbach, Kohlberg, Leuchtenberg, Luhe-Wildenau, Mantel, Moosbach, Parkstein, Tännesberg, Waidhaus, Waldthurn, Altenstadt an der Waldnaab, Bechtsrieth, Etzenricht, Flossenbürg, Georgenberg, Irchenrieth, Kirchendemenreuth, Pirk, Püchersreuth, Schirmitz, Schlammersdorf, Schwarzenbach, Speinshart, Störnstein, Theisseil, Trabitz, Vorbach und Weiherhammer.

Sie erhalten von uns eine neutrale Immobilienbewertung in Neustadt an der Waldnaab. Zur Vorlage bei Gerichten und weiteren Behörden erstellen wir auch ein Verkehrswertgutachten in Neustadt an der Waldnaab.

Für eine Wertermittlung in Neustadt an der Waldnaab und Umgebung nutzen Sie einfach unser Kontakformular, senden Sie uns eine E-Mail, oder rufen Sie unter der gebührenfreien Telefonnummer an.

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