Immobiliengutachten für das Finanzamt
Sie möchten ein Gutachten Ihrer Immobilie für das Finanzamt, im dem Sie einen niedrigeren Wert Ihres Hauses, Wohnung oder Grundstücks nachweisen? Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten i. S. d. § 194 BauGB.
Unsere Sachverständigen für Immobilienbewertung verfügen über die Zertifizierung nach DIN EN ISO IEC 17024. Diese von unseren Immobiliengutachtern erstellten Wertermittlungen für Gebäude oder Wohnungen sind zur Vorlage bei Behörden, wie dem Finanzamt geeignet. Dies ist u.a. auch in § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) geregelt.