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DEKRA Standard Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 Standard EFH / ZFH

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Immobiliengutachten für das Finanzamt – So sichern Sie Ihren fairen Immobilienwert

Sie möchten beim Finanzamt einen realistischen und oft niedrigeren Wert für Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück nachweisen? Ein professionelles Verkehrswertgutachten schafft genau jene Sicherheit, die Sie im Umgang mit steuerlichen Themen wie Erbschaft, Schenkung oder Kauf/Verkauf benötigen. Unser Team bei der Gutachter Gesellschaft unterstützt Sie dabei, Ihre Immobilie korrekt zu bewerten und so mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Wir verfügen über zertifizierte Sachverständige (DIN EN ISO IEC 17024), deren Gutachten nach § 194 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) anerkannt werden. Damit bieten wir Ihnen eine verlässliche Grundlage, die in aller Regel vom Finanzamt akzeptiert wird.

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Warum ein Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt unverzichtbar ist

Vor allem in Fällen von Erbschaft oder Schenkung kann das Finanzamt pauschale Schätzungen ansetzen, welche den tatsächlichen Verkehrswert einer Immobilie oft nicht präzise widerspiegeln. Das führt mitunter zu höheren Steuerbelastungen, weil wertbeeinflussende Faktoren wie Sanierungsbedarf, rechtliche Besonderheiten oder tatsächliche Marktgegebenheiten in den behördlichen Standardverfahren nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Ein professionelles Verkehrswertgutachten nach § 194 BGB und in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) dokumentiert die individuellen Gegebenheiten Ihrer Immobilie objektiv und umfassend. Der so ermittelte Wert dient als solide Nachweisgrundlage, um im direkten Vergleich zum pauschal ermittelten Wert des Finanzamts eine realistischere und meist gerechtere Steuerfestsetzung zu erreichen.

Ablauf und Vorteile bei der Gutachter Gesellschaft

Unsere Sachverständigen analysieren Ihre Immobilie anhand anerkannter Bewertungsverfahren (Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren) und beziehen dabei Faktoren wie Zustand, Ausstattung, Lage und mögliche Wertminderungen ein.

Zu Beginn klären wir gemeinsam Ihren Bedarf: Geht es um eine anstehende Schenkung, eine Erbschaft oder den geplanten Verkauf Ihres Hauses? Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihnen ein Angebot mit transparenten Kosten und realistischem Zeitplan. Anschließend untersuchen wir Ihre Immobilie gründlich vor Ort, sichten sämtliche relevanten Unterlagen wie Grundbuch oder Baupläne und fertigen ein vollständiges Verkehrswertgutachten an.

Unsere Kunden profitieren dabei von:

  • Gerichtsfester und Finanzamt-tauglicher Wertermittlung, gestützt auf aktuelle Rechtsgrundlagen
  • Umfassender Beratung zu steuerlichen Aspekten wie Erbschafts- oder Schenkungssteuer
  • Klarem, nachvollziehbarem Aufbau, der Ihnen und dem Finanzamt alle wert bestimmenden Faktoren offenlegt

Tipp: Auch bei gewerblichen Objekten (z. B. Gewerbe- und Industriebetriebe) oder Auslandsimmobilien erstellen wir Verkehrswertgutachten, die Ihrem individuellen Vorhaben gerecht werden.

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Wann das Finanzamt einen Verkehrswert ansetzt – typische Situationen

Erbschaft oder Schenkung

Wenn Sie eine Immobilie erben oder verschenken, wird das Finanzamt zur Ermittlung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer einen Verkehrswert zugrunde legen. Durch ein professionelles Gutachten lassen sich oft deutliche Steuerersparnisse erzielen, falls der amtlich angesetzte Wert zu hoch bemessen wurde.

Kauf und Verkauf unter Marktpreis

Wird eine Immobilie deutlich unterhalb des ortsüblichen Marktwerts verkauft, kann das Finanzamt das Geschäft infrage stellen und eine Nachbesteuerung ansetzen. Ein Verkehrswertgutachten belegt in solch einem Fall, dass der vereinbarte Preis dennoch realistisch oder durch bestimmte Umstände (z. B. Modernisierungsstau) gerechtfertigt ist.

Anfechtung eines Steuerbescheids

Steht bereits ein Steuerbescheid im Raum, in dem das Finanzamt Ihre Immobilie zu hoch angesetzt hat, können Sie innerhalb einer Frist Einspruch einlegen und Ihr Verkehrswertgutachten vorlegen. Dies ist besonders nützlich, wenn das Finanzamt wertmindernde Eigenschaften Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung schlicht nicht berücksichtigt hat.

Gesetzliche Grundlagen und Vorgehensweise

Unsere Gutachten entsprechen den Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 194 BGB) und berücksichtigen die Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Auch das Bewertungsgesetz (BewG) legt fest, dass das Finanzamt bei Schenkungen und Erbschaften einen realistischen Immobilienwert heranzieht, sofern ein anerkannter Sachverständiger diesen plausibel nachweist.

Zertifiziert sind unsere Immobiliengutachter nach DIN EN ISO IEC 17024, was den Standard der öffentlichen Bestellung und Vereidigung weitgehend abdeckt. Diese Zertifizierung sorgt dafür, dass Ihre Verkehrswertgutachten für das Finanzamt in aller Regel als zuverlässig gelten.

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Häufige Fragen rund um das Verkehrswertgutachten fürs Finanzamt

Wie lange dauert die Erstellung des Gutachtens?

Die Dauer hängt vom Umfang Ihrer Immobilie und den bereitgestellten Unterlagen ab. Bei uns nimmt der Prozess inklusive Besichtigung, Datenauswertung und finaler Dokumentation erfahrungsgemäß nur wenige Wochen in Anspruch.

Wird das Finanzamt das Gutachten immer anerkennen?

Ein vom Finanzamt akzeptiertes Gutachten muss fachlich korrekt sein und durch einen zertifizierten Sachverständigen nach den Vorgaben des § 194 BGB erstellt werden. Unsere Gutachten erfüllen diese Vorgaben. Eine Ablehnung ist daher sehr unwahrscheinlich, sofern keine formalen Mängel bestehen.

Was ist, wenn das Finanzamt meinen Einspruch ablehnt?

In seltenen Fällen kann das Finanzamt das Gutachten anzweifeln. Dann stehen Ihnen weitere Rechtsmittel (z. B. Klageweg) offen. Allerdings zeigt unsere Erfahrung, dass ein sorgfältig erstelltes Verkehrswertgutachten meist zu einer angemessenen Steuerfestsetzung führt.

Ihr Weg zum gutachterlichen Nachweis – Kontakt und Beratung

Um ein Verkehrswertgutachten für das Finanzamt zu beauftragen oder sich unverbindlich beraten zu lassen, besuchen Sie gerne unsere Seite „Kontakt“ oder rufen Sie uns direkt an. Wir informieren Sie zu den voraussichtlichen Kosten, dem Ablauf und den wichtigsten Unterlagen, die wir für eine reibungslose Bewertung benötigen.

Nach Abschluss unserer Arbeit halten Sie ein umfassendes Dokument in den Händen, das Ihnen hilft, eine faire steuerliche Behandlung Ihrer Immobilie zu erzielen. Ob es um Schenkung, Erbschaft oder den geplanten Verkauf geht – wir begleiten Sie fachkundig und unterstützen Sie darin, gegenüber dem Finanzamt den tatsächlich angemessenen Wert Ihrer Immobilie durchzusetzen.

Verkehrswertgutachten als Schlüssel zu fairen Steuern

Ein Verkehrswertgutachten bietet Ihnen die zuverlässigste Form der Immobilienbewertung, wenn es um eine korrekte Einschätzung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung bei steuerlichen Angelegenheiten geht. Besonders bei Erbschaft oder Schenkung lassen sich so hohe Steuerforderungen abwenden, indem Sie den tatsächlichen Immobilienwert nachvollziehbar nachweisen.

Vertrauen Sie auf die Sachkenntnis unserer nach DIN EN ISO IEC 17024 zertifizierten Gutachter und profitieren Sie von einem reibungslosen Ablauf. Ob einfache Familienimmobilie, Gewerbeobjekt oder Auslandsimmobilie – wir finden in jedem Fall die passende Bewertungsmethode und liefern Ihnen ein Dokument, das dem Finanzamt glaubhaft aufzeigt, welcher Verkehrswert wirklich angemessen ist.

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