Immobilienbewertung in Taufkirchen
Unsere Gutachter erstellen für Sie ein Verkehrswertgutachten in Taufkirchen im Sinne des § 194 BauGB. Sie erhalten eine unabhängige und neutrale Ermittlung des Wertes Ihrer Immobilie in Taufkirchen.
Für private Zwecke, z.B für eine Vermögensaufstellung eignet sich oft auch eine Kurzbewertung für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus in Taufkirchen.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns, und beraten Sie gerne, welches Gutachten in Taufkirchen für Sie das passende ist.
Sachverständiger für Taufkirchen
Fairer, vorher vereinbarter Festpreis
Bewertung von Gewerbeimmobilien in Taufkirchen
Expertise für Ein- oder Zweifamilienhäuser in Taufkirchen
Verkehrswertgutachten für das Finanzamt
Besichtigungstermine für Ihr Gutachten in Taufkirchen auch am Wochenende
Gutachter sind zertifiziert nach DIN EN ISO IEC 17024 und DEKRA, DIA oder DESAG
Berechnung des Verkehrswertes für Taufkirchen und Umgebung bei Erbschaft und Scheidung
Beleihungswertermittlung in Taufkirchen nach § 16 PfandBG
Verpflichtung zum Ehrenkodex des Bundesverbandes Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter
Diese Immobilien bewerten wir mit einem Gutachter in Taufkirchen
Grundstücke
Gartengrundstücke
Wiesen
Wälder
Ackerland
Baugrundstücke
Wohnen
Eigentumswohnungen
Mietwohnung
Einfamilienhäuser
Zweifamilienhäuser
Mehrfamilienhäuser
Reihenhäuser
Bungalows
Doppelhaushälften
Ferienwohnungen
Ferienhäuser
Gewerbe
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Landwirtschaften
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Bürogebäude
Ärztehäuser
Lagerflächen
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Sonderimmobilien
Einkaufszentren
Krankenhäuser
Pflegeheime
Gastronomie
Schlösser
Freizeitimmobilien
Hotels