Immobilienbewertung in Abensberg
Unsere Gutachter erstellen für Sie ein Verkehrswertgutachten in Abensberg im Sinne des § 194 BauGB. Sie erhalten eine unabhängige und neutrale Ermittlung des Wertes Ihrer Immobilie in Abensberg.
Für private Zwecke, z.B für eine Vermögensaufstellung eigent sich oft auch eine Kurzbewertung für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus in Abensberg.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns, und beraten Sie gerne, welches Gutachten in Abensberg im Landkreis Kelheim für Sie das passende ist.
Sachverständiger für Immobilien in Abensberg im Landkreis Kelheim
Fairer, vorher vereinbarter Festpreis
Bewertung von Gewerbeimmobilien in Abensberg
Expertise für Ein- oder Zweifamilienhäuser in Abensberg
Verkehrswertgutachten für das Finanzamt
Besichtigungstermine für Ihr Gutachten in Abensberg auch am Wochenende
Gutachter sind zertifiziert nach DIN EN ISO IEC 17024 und DEKRA, DIA oder DESAG
Berechnung des Verkehrswertes für Abensberg und Umgebung bei Erbschaft und Scheidung
Beleihungswertermittlung in Abensberg im Landkreis Kelheim nach § 16 PfandBG
Verpflichtung zum Ehrenkodex des Bundesverbandes Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter
Diese Immobilien in Abensberg bewerten wir mit einem Immobiliengutachter
Grundstücke
Gartengrundstücke
Wiesen
Wälder
Ackerland
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Mietwohnung
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Zweifamilienhäuser
Mehrfamilienhäuser
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Ferienhäuser
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Sonderimmobilien
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